Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.1995 - VerfGH 16/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13870
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.1995 - VerfGH 16/93 (https://dejure.org/1995,13870)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.1995 - VerfGH 16/93 (https://dejure.org/1995,13870)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 1995 - VerfGH 16/93 (https://dejure.org/1995,13870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,13870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Organklage zur Abwicklung des THTR 300 abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung eines Organstreitverfahrens aufgrund des Verstreichens der Frist des § 44 Abs. 3 VerfGHG NW; Auswirkungen des Verstreichens der Frist des § 44 Abs. 3 VerfGHG NW auf die Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung eines ...

Sonstiges (2)

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Schriftsatz

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift - Haushaltsrecht; Hochtemperaturreaktor

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1198 (Ls.)
  • DÖV 1995, 730
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.1995 - VerfGH 16/93
    Gemessen daran löst die Mitteilung eines Ministers über ein von ihm zu verantwortendes Verhalten, das von einem anderen Verfassungsorgan oder Organteil beanstandet wird,' den Beginn der Frist für den ein Organstreitverfahren eröffnenden Antrag aus, wenn sie die Abgeordneten in die Lage versetzt, eine abschließende rechtliche Bewertung am Maßstab der einschlägigen Verfassungsvorschrift(en) vorzunehmen (vgl. zu einer Unterrichtung nach § 37 Abs. 4 BHO: BVerfGE 45, 1 [30 f.)i Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, §§ 63, 64 Rdnr. 151i Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand: Dezember 1993, § 64 Rdnr. 36).
  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.1995 - VerfGH 16/93
    Die nach dieser Vorschrift bei der Einleitung eines Organstreitverfahrens einzuhaltende Ausschlußfrist von sechs Monaten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1995 2 BvE 6/94 und 2 BvE 7/94 -, Umdruck S. 9) begann spätestens am 3. Dezember 1992 zu laufen, so daß sie bei Stellung der Anträge am 10. August 1993 verstrichen war.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 19/92

    Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts des Landtages durch das Tätigen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.1995 - VerfGH 16/93
    Eine vollständige, in jeder Beziehung zutreffende und nicht als vorläufig oder überprüfungsbedürftig ausgewiesene Unterrichtung des Haushalts- und Finanzausschusses durch den Finanzminister über eine von ihm zu verantwortende Maßnahme löst für eine in diesem Ausschuß vertretene Fraktion den Beginn der Antragsfrist nach § 44 Abs. 3 VerfGHG NW aus (Fortführung von VerfGH NW vom 3. Mai 1994 - VerfGH 19/92 - NWVBI. 1994, 296).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20

    Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von

    Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass dem späteren Antragsteller auch schon die rechtliche Bedeutung der Maßnahme, insbesondere ihre verfassungsrechtlich einwandfreie Einordnung, gegenwärtig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 - VerfGH 16/93, NWVBl. 1995, 213 = juris, Rn. 32, und Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, NWVBl. 1996, 58 = juris, Rn. 36).

    Mitteilungen eines Ministers über ein von ihm zu verantwortendes Verhalten, das von einem anderen Verfassungsorgan oder Organteil beanstandet wird, lösen den Beginn der Frist für den ein Organstreitverfahren eröffnenden Antrag aus, wenn sie den Antragsteller in die Lage versetzen, eine abschließende rechtliche Bewertung am Maßstab der einschlägigen Verfassungsvorschrift(en) vorzunehmen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 - VerfGH 16/93, NWVBl. 1995, 213 = juris, Rn. 33).

    Genügt eine Mitteilung diesen Erfordernissen und weist ihr Urheber sie weder ausdrücklich noch sinngemäß als noch überprüfungsbedürftig oder vorläufig aus, ist der zum Lauf der Antragsfrist führende Tatbestand des § 44 Abs. 3 VerfGHG gegeben (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 - VerfGH 16/93, NWVBl. 1995, 213 = juris, Rn. 33).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht